Osteopathie-Praxis  Petra Orsinger

Heilpraktikerin

Was kommt an Kosten auf mich zu?





Da die Leistungen des Heilpraktikers von den gesetzlichen Krankenkassen in den allermeisten Fällen nicht übernommen werden und auch bei privat Voll- u. Zusatzversicherten oftmals keine vollständige Erstattung der Behandlungskosten erfolgt, bitte ich Sie, sich bei Ihrer Krankenkasse möglichst vor der Behandlung zu informieren.


Ich biete Ihnen zwei Möglichkeiten der Honorarberechnung an:

Nach Zeitaufwand:

Das Honorar berechnet sich nach dem individuell medizinisch notwendigen Aufwand der Behandlung. Bei durchschnittlichem Aufwand beträgt die Vergütung ca. 45,00 € für jede halbe Stunde Behandlungszeit.
Bei komplexen medizinischen Fällen können im Einzelfall höhere Behandlungskosten entstehen. Der erhöhte Behandlungsaufwand ist meistens erst nach Anamnese, Befunderhebung und Therapieplanung erkennbar, manchmal auch erst im weiteren Behandlungsverlauf.
Für die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werde ich rechtzeitig vor der Behandlung Ihr Einverständnis einholen!
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. Bitte die unten stehenden wichtigen Hinweise beachten.


Nach Gebührenverzeichnis:

Es gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker(GebüH).
Einige der von mir erbrachten Leistungen sind im GebüH nicht gelistet und werden daher als Analogleistung nach medizinischem Aufwand berechnet.
Bitte die unten stehenden wichtige Hinweise beachten.


Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Wünschen Sie keine Rechnung, bitte ich Sie, das Honorar direkt nach der Behandlung in bar gegen Quittung zu zahlen.



Wenn Sie Fragen zu den Behandlungskosten haben, treten Sie gerne mit mir in Kontakt.



Wichtige Hinweise

  • Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
  • Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
  • Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
  • Nach Anamnese, Befunderhebung und Therapieplanung werde ich Ihnen den Befund erläutern und Sie vor Beginn der Behandlung über mögliche Folgen, Risiken und Nebenwirkungen aufklären.
  • Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert (auch auf elektronischen Datenträgern), sie unterliegen der Schweigepflicht.


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